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Langzeit-Lieferantenerklärung: was hinein muss

Die Langzeit-Lieferantenerklärung (englisch LTSD) teilt dem Kunden mit, dass regelmäßig gelieferte Waren Präferenzursprung haben. Der Wortlaut steht in Anhang 22-16 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447. Man schreibt ihn nicht um, sondern füllt nur die nummerierten Stellen aus.

Die nummerierten Felder

(1) (2)Bezeichnung der Waren und handelsübliche Bezeichnung wie auf der Rechnung, z. B. die Modellnummer.
(3)Name der Firma, an die die Waren geliefert werden: Ihr Kunde.
(4)Wo die Waren ihren Ursprung haben: meist die Europäische Union. Nicht EG oder EC verwenden; das sind Ägypten und Ecuador.
(5)Die Länder oder Gruppen, deren Ursprungsregeln erfüllt sind. Jedes Abkommen hat eigene Regeln, also nur die Länder nennen, die wirklich passen. Gilt mehr als ein Regelwerk (wie bei PEM), auch welches angewandt wurde (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1728).
(6)Kumulierung: nur ausfüllen, wo die Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung gilt.
(7)Anfangs- und Enddatum. Höchstens 24 Monate.
(8) (9) (10)Ort und Datum; Name und Stellung, Name und Anschrift der Firma; Unterschrift.

Einzel oder Langzeit?

Für eine Sendung nutzt der Lieferant Anhang 22-15, auf oder bei der Rechnung. Liefert er regelmäßig dieselben Waren, deckt eine Langzeit-Erklärung alle Sendungen im Zeitraum.

Geht es elektronisch?

Ja, wenn Erklärung und Rechnung beide elektronisch erstellt sind und der Lieferant schriftlich die volle Verantwortung übernimmt, als hätte er handschriftlich unterzeichnet (Art. 63 Abs. 3).

Quellen

Hundert Lieferanten auf einmal

Laden Sie Lieferanten und Produkte hoch. Jeder Lieferant bekommt ein Formular in seiner Sprache mit diesem Wortlaut, unterzeichnet elektronisch, und Sie sehen, wer noch fehlt.

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