Jede Lieferantenerklärung des Jahres, unterschrieben und an einem Ort.
Für Exporteure, die Präferenzursprung nutzen, und die Zollagenten, die sie betreuen. Sie laden Lieferanten und Produkte hoch. Jeder Lieferant bekommt einen eigenen Link, füllt die Langzeit-Lieferantenerklärung nach Anhang 22-16 aus und unterzeichnet. Sie sehen, wer unterzeichnet hat, wer nicht, und wann jede Erklärung abläuft.
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BEISPIEL · ANHANG 22-16
Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Der Unterzeichner erklärt, dass die nachstehend bezeichneten Waren:(1)
- Montagewinkel aus Stahl 40 mm MB-40
die regelmäßig an Beispiel Export GmbH geliefert werden, Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit CA, CH, JP, KR, UK entsprechen.(5)
Er erklärt Folgendes:(6)
☒ Keine Kumulierung angewendet
Diese Erklärung gilt für alle Sendungen dieser Waren im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.(7)
Der Unterzeichner verpflichtet sich, Beispiel Export GmbH umgehend zu unterrichten, wenn diese Erklärung ihre Geltung verliert.
Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich verlangten Belege zur Verfügung zu stellen.
- Ort und Datum(8)
- Gent, 27.10.2026
- Name und Stellung in der Firma sowie deren Bezeichnung und Anschrift(9)
- An Peeters, Geschäftsführerin. Demo Metaal BV, Kade 1, 9000 Gent
- Unterschrift(10)
- /An Peeters/
Elektronisch unterzeichnet durch Eingabe des Namens An Peeters am 27.10.2026 10:04 UTC. Der Lieferant hat sich schriftlich verpflichtet, die volle Verantwortung für diese Erklärung zu übernehmen, als hätte er sie handschriftlich unterzeichnet (Art. 63 Abs. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447).
Das Problem
Wer eine EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung ausstellt, muss den Ursprung der Waren belegen können. Für zugekaufte Waren ist das die Lieferantenerklärung. In der Praxis heißt das: jedes Jahr eine Excel-Liste, hundert E-Mails, eine halb ausgefüllte Word-Vorlage und Erinnerungen bis in den März. Fehlt bei einer Prüfung eine Erklärung, steht die Präferenz in Frage.
Die Regel
- Was
- Der Lieferant gibt den Ursprung mit einer Lieferantenerklärung weiter: einer pro Sendung (Anhang 22-15) oder einer Langzeit-Erklärung für regelmäßige Lieferungen (Anhang 22-16). Art. 61 und 62 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447.
- Wie lange
- Langzeit: höchstens 24 Monate. Beginn höchstens 12 Monate vor und 6 Monate nach dem Ausstellungsdatum. Rückwirkend ist erlaubt.
- Unterschrift
- Handschriftlich, oder elektronisch, wenn der Lieferant schriftlich die volle Verantwortung übernimmt (Art. 63 Abs. 3).
- Welche Abkommen
- Alle Präferenzabkommen der EU, für die Waren mit EU-Ursprung eine Lieferantenerklärung brauchen, auch Vereinigtes Königreich (TCA) und Japan. Für Japan gibt der Lieferant auch das Ursprungskriterium an. Nicht für Waren ohne Präferenzursprung (Anhänge 22-17 und 22-18, TCA-Anhang ORIG-3).
- Änderungen
- Stimmt eine Langzeit-Erklärung nicht mehr, muss der Lieferant den Kunden umgehend unterrichten. In LTSD Desk widerruft er sie mit einem Klick; Sie bekommen Bescheid.
Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, Art. 61 bis 63 und Anhänge 22-15 und 22-16, konsolidierte Fassung vom 1.11.2025, alle vier Sprachen, gelesen am 27.10.2026
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1728: Lieferant gibt die angewandten Ursprungsregeln an, gelesen am 27.10.2026
- Europäische Kommission, Leitlinien zur Lieferantenerklärung (Mai 2018), gelesen am 27.10.2026
- Niederländischer Zoll, Handbuch: Präferenzursprung, Nachweise, gelesen am 27.10.2026
- Wortlaut von Anhang 22-16 (schwedischer Zoll, Tullverket), gelesen am 27.10.2026
So funktioniert es
- Liste hochladenEine CSV aus ERP oder Excel: Lieferant, E-Mail, Produkt, Artikelnummer und optional die Sprache.
- Lieferanten unterzeichnenJeder Lieferant bekommt in Ihrem Namen einen Link zu einem Formular in seiner Sprache, mit dem Pflichtwortlaut schon ausgefüllt. Erinnerungen nach 7 und 14 Tagen gehen automatisch.
- Bereit für die PrüfungJe Lieferant die unterschriebene Erklärung als PDF. Alles in einer ZIP-Datei für den Zoll. 60 Tage vor Ablauf fordern wir die neue Erklärung an.
| Lieferant | Produkte | Status | Gültig bis |
|---|---|---|---|
| Demo Metaal BV | MB-40, MB-60 | unterzeichnet | 31.12.2026 |
| Démo Plastiques SA | CP-210 | läuft bald ab | 15.12.2026 |
| Demo Kunststoff GmbH | DR-32 | wartet auf Lieferant | · |
| Demo Verpakking BV | DOOS-12 | noch nicht gesendet | · |
Preis
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Häufige Fragen
Gilt ein getippter Name als Unterschrift?
Art. 63 Abs. 3 der Durchführungsverordnung 2015/2447 verlangt grundsätzlich eine handschriftliche Unterschrift. Bei elektronisch erstellten Erklärungen kann der Lieferant stattdessen schriftlich die volle Verantwortung übernehmen, als hätte er handschriftlich unterzeichnet. Diese Erklärung steht im Formular: Der Lieferant kreuzt sie an und tippt seinen Namen. Wir speichern Zeitpunkt und IP-Adresse. Im Zweifel lassen Sie das von Ihrem Zollberater bestätigen.
Welchen Zeitraum darf eine Langzeit-Lieferantenerklärung abdecken?
Höchstens 24 Monate. Der Beginn liegt höchstens 12 Monate vor und höchstens 6 Monate nach dem Ausstellungsdatum. Das Formular prüft das, bevor der Lieferant unterzeichnen kann.
Muss mein Lieferant ein Konto anlegen?
Nein. Er bekommt einen persönlichen Link in seiner Sprache (Niederländisch, Französisch, Deutsch oder Englisch), sieht Ihre Produktliste, kreuzt an, was Präferenzursprung hat, und unterzeichnet.
Von wem kommt die E-Mail an meinen Lieferanten?
Sie trägt den Namen Ihres Unternehmens. Antworten gehen an Ihre eigene E-Mail-Adresse.
Ich bin Zollagent. Kann ich das für meine Kunden machen?
Ja. Sie legen jeden Exporteur als Mandanten an und sehen je Mandant, wer unterzeichnet hat. Die E-Mails an Lieferanten gehen im Namen des Exporteurs hinaus.
Ist das Zollberatung?
Nein. Der Lieferant bleibt für die Richtigkeit seiner Erklärung verantwortlich. Wir bereiten den Wortlaut des Anhangs vor, prüfen den Zeitraum und senden Erinnerungen. Ob die Unterschrift genügt, lassen Sie im Zweifel von Ihrem Zollberater bestätigen.
Wo liegen die Daten?
Auf einem Server von OVHcloud in der EU. E-Mail über mailbox.org in Deutschland. Keine Analyse-Werkzeuge, keine externen Skripte.
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