Wie lange gilt eine Lieferantenerklärung?
Eine Einzel-Erklärung gilt für die Sendung auf der Rechnung oder dem Lieferschein. Eine Langzeit-Erklärung gilt für alle Sendungen in einem Zeitraum von höchstens 24 Monaten. Der Beginn liegt höchstens 12 Monate vor und höchstens 6 Monate nach dem Tag, an dem der Lieferant sie ausstellt.
Zeitraum prüfen
Beispiele der Europäischen Kommission
- Ausgestellt am 15.11.2017, für 01.01.2018 bis 31.12.2019: zulässig (nur Zukunft).
- Ausgestellt am 15.11.2017, für 01.01.2017 bis 15.11.2017: zulässig (nur Vergangenheit).
- Ausgestellt am 15.11.2017, für 01.01.2017 bis 31.12.2017: zulässig (Vergangenheit und Zukunft).
Der Exporteur darf Waren auch nach dem Zeitraum noch mit der Erklärung ausführen, solange sie nicht bearbeitet wurden und die Ursprungsregeln weiter erfüllen. Stimmt die Erklärung nicht mehr, muss der Lieferant den Kunden umgehend unterrichten.
Keine Rechtsberatung. Geprüft am 27.10.2026.
Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, Art. 61 bis 63 und Anhänge 22-15 und 22-16, konsolidierte Fassung vom 1.7.2026, alle vier Sprachen, gelesen am 27.10.2026
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1728: Lieferant gibt die angewandten Ursprungsregeln an, gelesen am 27.10.2026
- Europäische Kommission, Leitlinien zur Lieferantenerklärung (Mai 2018), gelesen am 27.10.2026
- Niederländischer Zoll, Handbuch: Präferenzursprung, Nachweise, gelesen am 27.10.2026
- Wortlaut von Anhang 22-16 (schwedischer Zoll, Tullverket), gelesen am 27.10.2026
Rechtzeitig eine neue Erklärung anfordern
Wir behalten das Enddatum jeder Erklärung im Blick und fordern 60 Tage vorher beim Lieferanten eine neue an.